Woher erhalte ich eine Verordnung für Logopädie?
Logopädie ist ein sogenanntes Heilmittel, die logopädische Therapie gehört zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurologen und Hausärzte aus.
Wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt. Bei erkennbarem Behandlungsbedarf wird er Ihnen eine Verordnung für Logopädie ausstellen. Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss.
Wer bezahlt die logopädische Behandlung?
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % übernommen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen 10 % der Behandlung selbst tragen sowie die Rezeptgebühr in Höhe von € 10,- entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bezüglich einer Zuzahlungsbefreiung lassen Sie sich am besten von Ihrer Krankenkasse beraten.
Wie lange dauert die Therapie in der Regel?
Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30 min, 45 min oder 60 min verordnet. Meist findet die logopädische Therapie 1-2 Mal in der Woche statt.
Was geschieht in der ersten Stunde?
Hier findet ein Erstgespräch, die sogenannte Anamnese statt. Die Kontaktaufnahme bei Kindern erfolgt auf eine einfühlsame und spielerische Art. In Form von Spielen und Tests wird der Wortschatz, das Sprachverständnis, die Grammatik und die Aussprache des Kindes beurteilt und ausgewertet.
Die Kontaktaufnahme bei Patienten mit neurologischen Störungen erfolgt auch im Beisein Angehöriger, die wir gerne beraten und auf Wunsch in die Therapie mit einbeziehen, um ein häusliches Üben zu ermöglichen.
In standardisierten Testverfahren wird das individuelle Problem ausgewertet, um eine optimal angepasste Therapie zu gewährleisten.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Termine können Sie entweder Telefonisch vereinbaren oder per Mail anfragen oder Sie benutzen unser Terminformular. Terminabsagen erbitten wir ausschließlich Telefonisch. Außerhalb der Telefonsprechstunde ist immer ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie Ihr Anliegen hinterlassen können. Wir rufen Sie gerne umgehend zurück.